Ukrainische Führerscheine
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26/03/2024Führerschein umschreiben lassen in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Planen Sie einen dauerhaften Umzug nach Deutschland aus einem Drittstaat wie der Schweiz, den USA oder Großbritannien? Dann sollten Sie sich rechtzeitig über das Umschreiben Ihres ausländischen Führerscheins informieren. Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug müssen Sie diesen Schritt erledigen, da sonst das Risiko besteht, sich strafbar zu machen.
Ziehen Sie aus einem Drittstaat wie der Schweiz, der USA oder Großbritannien dauerhaft nach Deutschland, ist es erforderlich, den Führerschein umschreiben zu lassen. Dafür haben Sie 6 Monate nach Umzug Zeit. Ein halbes Jahr ist Ihre Fahrerlaubnis aus dem Ausland damit noch gültig. Sollten Sie die Frist des Umschreibens Ihres alten Führerscheins in den EU-Führerschein verpassen, machen Sie sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben wollen, wird oftmals eine erneute theoretische und praktische Prüfung verlangt. Nur dann können Sie den Führerschein umschreiben lassen. Ausnahmeländer sind nur jene, die Sie in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) finden.
Melden Sie sich für Ihre Fahrprüfungen zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis bei Ihrer Fahrschule Dovermann an. Wir bereiten Sie nicht nur auf Ihre Prüfung vor, sondern unterstützen Sie professionell bei der Umschreibung.
Was Sie sonst noch zum Führerschein umschreiben wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend.
Wann einen Führerschein umschreiben lassen?
Wie bereits erwähnt gilt das Führerschein umschreiben lassen für alle, die eine gültige ausländische Fahrerlaubnis eines Drittstaates besitzen und dauerhaft ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlagern. Sofern Sie auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen wollen, ist eine Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zwingend erforderlich. Dazu haben Sie 6 Monate nach dem ersten Tag Ihres Umzugs Zeit. Beim Führerschein umschreiben wird aus Ihrer derzeitigen Fahrerlaubnis der EU- oder EWR-Führerschein.
Während der ersten sechs Monate können Sie also noch rechtmäßig mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Aber Achtung, sollte der Führerschein nicht in Englisch ausgestellt sein, müssen Sie eine Übersetzung mitführen.
Ziehen Sie aus einem EU- oder EWR-Land (Island, Liechtenstein und Norwegen) nach Deutschland, ist ein Führerschein wechseln in der Regel nicht notwendig.
Was passiert, wenn man die Frist zum Führerschein umschreiben verpasst?
Verpassen Sie es nach den sechs Monaten den ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, wird dieser nicht mehr anerkannt. Eine Fristverlängerung kann erfolgen, wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht länger als 12 Monate Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wer mit einem abgelaufenen, ausländischen Führerschein fährt, macht sich aufgrund des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ schuldig. Dies kann, je nach Schwere und Umstand, mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was gilt für minderjährige Führerscheininhaber?
Alle Führerscheininhaber, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht oder vollendet haben, müssen direkt ihren Führerschein umschreiben lassen. Auch wenn sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ist das Fahren mit einem ausländischen Führerschein nicht erlaubt.
Wann geht das Führerschein umschreiben mit einer Prüfung einher?
Das Führerschein umschreiben erfolgt in der Regel nur in Kombination mit einer theoretischen und praktischen Prüfung, wobei auf die üblicherweise vorangegangene Fahrschulausbildung verzichtet wird. Wir stellen die Bewerber jedoch nur zur Prüfung vor, wenn wir vorher sichergestellt haben, dass sie die Prüfung auch bestehen können.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis keine Führerscheinprüfungen ablegen müssen. Dazu gehören jene Länder, in denen bei der Fahrausbildung die Mindeststandards der EU-Richtlinien erfüllt werden. Ob Ihr Land den Ausnahmebestimmungen unterliegt, entnehmen Sie der am 1. Juni 2022 erneuerten Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV).