Führerschein umschreiben
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15/04/2024Führerscheinklasse 3 – das müssen Sie jetzt wissen
Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen. Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen.
Der Austausch der alten Führerscheine ergab sich mit der Änderung der EU-Richtlinien und der Vereinheitlichung auf die europäischen Fahrerlaubnisklassen. Seitdem ist auch die Führerscheinklasse 3 veraltet. Bisher galt die Klasse 3 als Allrounder unter den Fahrerlaubnissen. Mit ihr war es möglich gleich unterschiedliche Fahrzeuge wie Pkw, Lkw und Motorrad zu führen. Nun müssen alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 ihren Führerschein bis spätestens 2033 austauschen.
Führerscheinklasse 3 im Überblick:
- Die Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Fahrzeugen anderer Klassen.
- Neben kleinen Lkw durften mit dem „alten“ Führerschein 3 auch Motorräder bis zur Klasse A1, Trikes und Quads gefahren werden.
- Welche genau das sind, hängt jedoch vom Ausstellungsdatum sowie dem Ort, ob BRD oder DDR, ab.
- Gespanne über zwölf Tonnen unterliegen einer Pflichtuntersuchung ab 50 Jahre alle 5 Jahre.
- Schlüsselnummern zeigen auf, dass die jeweilige Fahrerlaubnis eingeschränkt oder erweitert wird.
- Zum Umtausch des Führerscheins der Führerscheinklasse 3 benötigen Sie Ihren alten Führerschein, einen Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Termin beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
- Wann Ihr Jahrgang an der Reihe ist, entnehmen Sie unserer Tabelle am Ende des Beitrags.
Wozu berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 3?
Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich dürfen Sie mit der alten Führerscheinklasse 3 auch alle Fahrzeuge aus den neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren.
Das bedeutet, Sie dürfen:
- Pkw und Lkw bis 7,5 T
- Motorrad bis 125 ccm (bei Ausstellung des Führerscheins vor dem 1. April 1980)
- Zugfahrzeuge Gespanne mit drei Achsen von bis zu 7,5 t und einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen,
- Quads und unter Umständen Trikes fahren.
Der Umtausch der Führerscheinklasse 3 in die neuen Führerscheinklassen in der Übersicht:
Gespanne bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen gelten ab dem 50. Jahr befristet. Dazu ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. Die Klasse T ist nur auf Antrag möglich und wird Personen erteilt, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind. Die Klasse L für landwirtschaftliche Fahrzeuge wird hingegen übernommen.
In welche Führerscheinklassen Ihre Führerscheinklasse 3 aber genau umgeschrieben wird, hängt einerseits vom Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsort (BRD oder DDR) und den Schlüsselzahlen ab.