Führerscheinklasse 3 – das müssen Sie jetzt wissen
26/03/2024Führerschein: Code 95
15/04/2024Beschleunigte Grundqualifikation: so erhalten Sie sie
Sie wollen beruflich Güter oder Personen auf dem Verkehrsweg transportieren? Sofern Sie dies in einem Fahrzeug über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder in einem Fahrzeug mit acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr mit der Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE tun, benötigen Sie die sogenannte Grundqualifikation. Diese ist ebenso wie die Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Fahrerinnen und Fahrer mit der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 verpflichtend. Neben der einfachen Grundqualifikation für Berufskraftfahrer besteht die Möglichkeit die beschleunigte Grundqualifikation abzulegen
Was aber bedeutet eine beschleunigte Grundqualifikation und wann können Sie diese absolvieren? Mit diesen Fragen haben wir von der Fahrschule Dovermann uns für Sie im nachfolgenden Beitrag einmal näher beschäftigt.
Was ist die beschleunigte Grundqualifikation?
Grundsätzlich wird in zwei Arten der Grundqualifikation unterschieden: die einfache Grundqualifikation und die beschleunigte Grundqualifikation. Einer der zentralen Unterschiede der beschleunigten Grundqualifikation Lkw oder Bus ist, dass für die Teilnahme keine Fahrerlaubnis in der jeweiligen Klasse vorliegen muss. Die Schulung umfasst einen Zeitrahmen von 140 Stunden mit einer anschließenden theoretischen Prüfung von 90 Minuten bei der IHK. Eine praktische Prüfung ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht vorgesehen.
Im Vergleich benötigen Sie zur einfachen Grundqualifikation die erforderliche Fahrerlaubnis, müssen dann jedoch auch „nur“ eine theoretische Prüfung von 240 Minuten sowie eine praktische Prüfung inklusive Fahrübungen von 210 Minuten ablegen. In diesem Fall ist eine vorangegangene Schulung nicht vorgesehen. Die Grundqualifikation kann ebenso im Rahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb erworben werden.
Gut zu wissen: Haben Sie Ihren Bus Führerschein bereits vor dem 10.9.2008 oder Ihren Lkw Führerschein vor dem 10.9.2009 erworben, fällt diese unter den „Besitzstand“ und Sie müssen die einfache Grundqualifikation nicht absolvieren.
An der beschleunigten Grundqualifikation können Sie ab dem 21. Lebensjahr teilnehmen.
3 Möglichkeiten der LKW Grundqualifikation
Es gibt drei Wege, auf denen Sie die beschleunigte Grundqualifikation erlangen können. Haben Sie bisher noch keinen Nachweis über die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr erbracht oder eine Prüfung der Grundqualifikation abgelegt, wird die Regelprüfung angewandt. Sie müssen 140 Stunden Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten leisten. Davon machen 10 Stunden das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse aus. Außerdem müssen Sie eine theoretische Prüfung von 90 Minuten bestehen.
Sofern Sie Inhaber einer Fachkundebescheinigung nach § 4 Abs.6 der Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr oder Güterkraftverkehr sind, gilt für Sie die „Quereinsteigerprüfung“ der beschleunigten Grundqualifikation. Die Schulung beläuft sich auf 96 Unterrichtsstunden inklusive 10 fahrpraktischen Stunden. Dabei werden Ihnen unter anderem besondere Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse vermittelt, die bisher noch nicht Bestandteil der vorherigen Grundqualifikation waren. Die Prüfung erfolgt in einem Zeitrahmen von 60 Minuten.
Letztlich gibt es bei der beschleunigten Grundqualifikation noch die „Umsteigerprüfung“. Sollten Sie Ihre Tätigkeit vom Busverkehr auf den Güterkraftverkehr (oder umgekehrt) ändern oder erweitern, bedarf es bei der beschleunigten Grundqualifikation einer Schulung von 35 Stunden, davon 2,5 Stunden über besondere Inhalte zum Führen des Kraftfahrzeugs der betreffenden „neuen“ Klasse. Im Anschluss folgt eine theoretische Prüfung von 45 Minuten. Die „Umsteigerprüfung“ gilt auch für Besitzstand.