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17/04/2024Fahrprüfung Automatik – Wissen auf einen Blick
Haben Sie vielleicht schon vor längerer Zeit Ihre Fahrprüfung in einem Automatikfahrzeug abgelegt und fragen sich nun, ob Sie mit Ihrem Führerschein nur Automatikautos fahren dürfen? Oder sind Sie gerade dabei, Ihren Führerschein zu machen und überlegen, ob Sie Ihre Fahrprüfung in dem Automatikfahrzeug Ihrer Fahrschule absolvieren sollten?
Die Wahl einer Fahrprüfung Automatik impliziert, dass Sie Ihre Fähigkeiten in einem Fahrzeug ohne manuelles Schaltgetriebe unter Beweis stellen. Dies könnte besonders attraktiv erscheinen, da Automatikfahrzeuge für ihre einfache Handhabung bekannt sind.
Automatikfahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, nicht zuletzt wegen des Aufkommens von Elektroautos. Doch was bedeutet die Entscheidung für eine Fahrprüfung auf Automatik konkret für Sie? Welche Einschränkungen bringt ein Führerschein, der ausschließlich auf Automatikfahrzeuge ausgerichtet ist, mit sich? Und: darf man mit einem Automatik-Führerschein ein Auto mit Schaltgetriebe fahren?
Wir geben Ihnen eine klare Übersicht über die Regelungen zur Fahrprüfung Automatik. Wir erläutern, wie Sie von einem Automatik- auf einen Schaltgetriebe-Führerschein umsteigen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Fahrprüfung Automatik: Flexibilität und neue Möglichkeiten für Fahranfänger
Sie wollen Ihren Autoführerschein machen und überlegen, ob Sie die Fahrprüfung mit dem Automatikfahrzeug Ihrer Fahrschule machen sollen? Seit den jüngsten Änderungen im Jahr 2021 bietet der Automatik-Führerschein neue Möglichkeiten und Flexibilität für Fahranfänger. Hier sind die wichtigsten Fakten, die Sie kennen sollten:
Was ist der Automatik-Führerschein?
Mit einem Automatik-Führerschein (Schlüsselzahl 78) dürfen Sie ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren. Dies gilt für Fahrschüler, die ihre praktische Prüfung ab dem 1. April 2021 mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert haben.
Neue Regelung für mehr Flexibilität:
Wer die Fahrprüfung Automatik für die Klasse B auf einem Automatikfahrzeug absolviert, kann durch zusätzliche Ausbildung auch Schaltgetriebe-Fahrzeuge fahren, und das ohne einen speziellen Theorieplan oder Kurse und Schulungen. Wie funktioniert das?
Zehn Fahrstunden auf Schaltwagen:
Sie müssen mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug der Klasse B absolvieren. Testfahrt mit Fahrlehrer: Eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen ist erforderlich.
Schlüsselzahl 197:
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schritte wird die Schlüsselzahl 197 in Ihren Führerschein eingetragen, was bedeutet, dass Sie sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen.
Hintergrund der Neuregelung:
Der Trend zu Fahrzeugen mit Automatikgetriebe, insbesondere bei E-Autos, macht diese Regelung besonders relevant. Fahrschulen setzen zunehmend auf Elektrofahrzeuge, wodurch die Fahrprüfung Automatik immer häufiger wird.
Prüfungsvoraussetzungen für B197:
Die Ausbildung beinhaltet sowohl Fahrstunden mit manuellem als auch mit Automatikgetriebe. Eine gesonderte Prüfung für Schaltgetriebe ist nicht notwendig; die eigentliche Fahrprüfung kann mit einem Automatikgetriebe absolviert werden.
Ob beim Führerschein Schnellkurs oder regulär:
Diese neuen Regelungen bieten Fahranfängern die Möglichkeit, sich für die Fahrprüfung Automatik zu entscheiden, ohne auf die Flexibilität zu verzichten, später auch Schaltfahrzeuge fahren zu können. Eine wichtige Entwicklung, die die Türen für eine moderne und vielseitige Fahrausbildung öffnet.
Besonderheiten der Fahrprüfung Automatik für Besitzer älterer Führerscheine
Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 31. März 1986 gemacht? Dann könnten für Sie besondere Regelungen gelten, insbesondere wenn es um die Fahrprüfung Automatik geht. Lassen Sie uns diese speziellen Fälle näher betrachten.
- Eingeschränkte Fahrberechtigung bei alten Führerscheinen:
Haben Sie Ihre Fahrprüfung ausschließlich in einem Automatikfahrzeug absolviert und wurde Ihr Führerschein vor dem 31. März 1986 ausgestellt, dürfen Sie laut Eintrag „Fahrerlaubnis der Klasse 3 beschränkt auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Getriebeautomatik“ lediglich Automatik-Fahrzeuge fahren. Schaltgetriebene Fahrzeuge sind für Sie tabu, es sei denn, Sie unternehmen bestimmte Schritte.
- Aufhebung der Automatik-Beschränkung:
Möchten Sie diese Beschränkung aufheben und möchten mit Ihrem Automatikführerschein auf Schaltung fahren? Dann ist eine nachträgliche Prüfung auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug erforderlich. Beachten Sie: Bei einer medizinisch begründeten Automatik-Beschränkung reicht eine Prüfung allein nicht aus – hier muss individuell geprüft werden.
- Sonderfall für Inhaber alter Klasse 3 Führerscheine Fahrprüfung Automatik (vor 31.03.1986):
Falls Ihr Führerschein der Klasse 3 vor dem 31. März 1986 ausgestellt wurde und Sie während Ihrer Ausbildung mindestens sechs Fahrstunden auf einem Schaltgetriebe-Fahrzeug absolviert, aber die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt haben, gibt es eine wichtige Besonderheit für Sie:
- EU-rechtliche Regelungen: Ihr Führerschein trägt den Vermerk „Prüfung für Klasse 3 auf Kfz mit Getriebeautomatik abgelegt“. Dieser Vermerk wurde ausschließlich aus EU-rechtlichen Gründen eingetragen.
- Keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge: Trotz des Vermerks unterliegt dieser Führerschein keiner Beschränkung bezüglich der Fahrzeugart. Das bedeutet, Sie sind berechtigt, sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch Automatikfahrzeuge zu führen.
- Diese Regelung zeigt, dass ältere Führerscheine eine gewisse Flexibilität aufweisen, die es ermöglicht, trotz der Absolvierung der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, auch Schaltfahrzeuge zu führen. Für Inhaber solcher Führerscheine bietet dies eine erhebliche Erleichterung und mehr Fahrzeugoptionen.
Aufhebung des Automatikvermerks nach der Fahrprüfung Automatik
Haben Sie Ihre Führerscheinprüfung Automatik absolviert und möchten nun die Flexibilität haben, auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren? Es gibt gute Nachrichten: Die Aufhebung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier sind die Schritte, die Sie dafür unternehmen müssen:
Für Klasse B (Pkw):
Wenn Sie einen Automatik-Führerschein für Klasse B besitzen, ist der Prozess relativ unkompliziert. Sie müssen lediglich bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung Ihrer Fahrschule vorlegen, die bestätigt, dass Sie Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert und eine Testfahrt erfolgreich absolviert haben. Dies dient als Nachweis Ihrer Fähigkeit, Schaltgetriebe-Fahrzeuge zu führen. Eine erneute Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für andere Fahrzeugklassen:
Bei sonstigen Führerscheinen anderer Fahrzeugklassen ist der Prozess etwas anspruchsvoller. Hier müssen Sie durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug den Nachweis erbringen, dass Sie auch nicht-automatisierte Fahrzeuge führen können.
Medizinische Beschränkungen:
Beachten Sie, dass eine Aufhebung der Automatik-Beschränkung nicht möglich ist, wenn diese aufgrund medizinischer Gründe erfolgt ist, wie zum Beispiel bei körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen.
Diese Regelungen bieten Ihnen die Möglichkeit, nach einer Fahrprüfung Automatik, Ihren Autoführerschein zu erweitern und mehr Flexibilität im Straßenverkehr zu genießen.
Mit diesem Wissen rund um die Fahrprüfung Automatik und deren Flexibilität stehen Ihnen alle Wege offen. Ob Sie sich hinter das Steuer eines flüsterleisen Elektro-Automatikwagens oder eines klassischen Schaltgetriebes setzen – die Straße gehört Ihnen.