Welche Führerscheinklassen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
15/04/2024Führerscheinklasse 4: Was dürfen Sie aktuell fahren?
15/04/2024Führerscheinklasse 2: Wie lange ist sie noch gültig?
Alle Führerscheinklassen wurden in Deutschland sowie innerhalb der Europäischen Union reformiert. In diesem Zuge wurden die Fahrerlaubnisklassen entsprechend angepasst und umgestellt. Seit Anfang 2013 gilt die neue Fahrerlaubnis-Verordnung. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen nun bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine Umschreibung in den neuen EU-Führerschein kann besonders aufwendig bei der Führerscheinklasse 2 werden, denn die Fahrzeugqualifikationen können unter Umständen gleich mehrere neue Fahrzeugklassen berühren.
Für Inhaber stellen sich also schnell die Fragen: Was ist mit der Führerscheinklasse 2 heute? Wie lange hat diese noch Gültigkeit und wie unterscheidet sich die Führerscheinklasse 2 alt zu der neuen Variante? Diese Fragen haben wir für Sie in diesem Artikel einmal näher beleuchtet.
Wie unterscheidet sich die alte Führerscheinklasse 2 zu der Neuen?
Vor 1999 wurden alle Führerscheinklassen mit Zahlen beziffert. So ergaben sich die sechs Fahrzeugklassen 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Mit der Führerscheinreform wurde ein neues Buchstabensystem eingeführt. Heute unterscheidet das System in 16 Fahrzeugklassen. Neu dazu kam außerdem die Klasse AM. Der Führerscheinklasse 2 entspricht im weitesten Sinne den neuen Fahrzeugklassen A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, und T. Was Sie jedoch mit der Führerscheinklasse 2 heute tatsächlich fahren dürfen, hängt maßgeblich mit dem Ausstellungsort (BRD oder DDR) sowie dem Zeitpunkt der Ausstellung zusammen. So ergeben sich folgende Unterschiede bei der Führerscheinklasse 2 alt und neu.
Früherer Führerschein | Heutige Klassen |
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BRD - vor dem 01.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T |
BRD - zwischen 01.12.1954 und 01.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T |
DDR - vor dem 01.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L |
DDR - zwischen 01.12.1954 und 01.04.1980 | AM, A1, A, B, L |
DDR - nach dem 01.04.1980 | AM, A1, A, B, L |
Führerscheinklassen: Wie lange sind sie noch gültig?
Momentan ist es kein Problem, dass Sie noch mit Ihrem Führerschein samt Führerscheinklasse 2 unterwegs sind. Jedoch gilt laut EU-Verordnung eine Umschreibungspflicht bis spätestens zum Stichtag 19.01.2033. Bis dato soll die Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der gesamten EU abgeschlossen sein. Die neuen EU-Führerscheine sind ebenso nur noch 15 Jahre gültig und müssen dann neu beantragt werden.
Um die gesamte Umschreibung zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber gesonderte Stichtage je Jahrgang oder Zeitraum ausgeschrieben. So kann es sein, dass Sie Ihren Führerschein Klasse 2 alt bereits vor dem Jahr 2033 umschreiben lassen müssen.
Folgende Stichtage sollten Sie für EU-Scheckkartenführerscheine beachten:
Ausstellungsdatum | Ablaufdatum |
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Ausstellung zwischen 1999 und 2001: | 19. Januar 2026 |
Ausstellung zwischen 2002 und 2004: | 19. Januar 2027 |
Ausstellung zwischen 2005 und 2007: | 19. Januar 2028 |
Ausstellung 2008: | 19. Januar 2029 |
Ausstellung 2009: | 19. Januar 2030 |
Ausstellung 2010: | 19. Januar 2031 |
Ausstellung 2011: | 19. Januar 2032 |
Ausstellung nach 2011: | 19. Januar 2033 |
Stichtage: Papierführerscheine | Ablaufdatum |
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Ausstellung vor 1953 geboren: | 19. Januar 2033 |
Ausstellung 1953 bis 1958 geboren: | 19. Januar 2022 |
Ausstellung 1959 bis 1964 geboren: | 19. Januar 2023 |
Ausstellung 1965 bis 1970 geboren: | 19. Januar 2024 |
Ausstellung nach 1970 geboren: | 19. Januar 2025 |
Führerscheinklasse 2: Besonderheit für LKWs
Mit der Führerscheinklasse 2 sind Sie dazu berechtigt, Lkw mit mehr als 7,5 t zu führen. Dies gilt jedoch nur bis zum 50. Lebensjahr. Wollen Sie auch danach noch im Truck unterwegs sein, müssen Sie gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Verlängerung der Führerscheinklasse einreichen. Der Führerschein wird für fünf Jahre ausgestellt.
Zum Nachweis gehören eine ärztliche Untersuchung sowie ein Sehtest, der die Sehschärfe, das Gesichtsfeld sowie das Farb- und Stereosehen misst. Ziel dieser Auflagen ist es, Erkrankungen und Sehstörungen auszuschließen, die unter Umständen die Fahreignung beeinträchtigen können.
Was dürfen Sie mit der Führerscheinklasse 2 heute nicht mehr fahren?
Zunächst sollten Sie bei den Führerscheinklassen die Gültigkeit beachten, da beispielsweise die Schlüsselnummern 174 und 175 Ihrer Führerscheinklasse 2 nur innerhalb Deutschlands gültig sind. Grundsätzlich dürfen Sie aber mit der alten Führerscheinklasse 2 viele Fahrzeugklassen des neuen Systems weiterhin und ungehindert fahren. Achten Sie jedoch auf den Ausstellungszeitraum und -ort. Wenn Sie Ihren Führerschein 2 nach 1954 erhalten haben, gilt die Fahrerlaubnisklasse A mit den Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 nur auf Trikes. Leistungsstärkere Motorräder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 dürfen Sie nur mit der Schlüsselzahl 79.05 führen.
Achten Sie bei der Umschreibung der Führerscheinklasse 2 daher besonders gut auf die eingetragenen Schlüsselzahlen.